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Notfallzulassung für Lumiderm VG gegen Bohnenfliegen

22.11.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 11 22 Notfallzulassung Lumiderm Bohne

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zur Bekämpfung von Bohnenfliegen (Delia platura) an Buschbohnen, Dicken Bohnen und Stangenbohnen eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Lumiderm VG (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erteilt.

Gemäß der auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassung ist die Anwendung von Lumiderm VG zur Behandlung des Saatgutes der vorgenannten Kulturen im Zeitraum vom 2. Dezember 2024 bis zum 30. März 2025 zulässig. Die Aussaat des Saatgutes darf dann im Zeitraum vom 14. April bis zum 11. August 2025 erfolgen.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.


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