Logo - QS. Ihr Prüfsystem für Lebensmittel

Notfallzulassung für Movento 100 SC

29.04.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

19 03 27 Notfallzulassung Curatio Kernobst

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung für die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Movento 100 SC erteilt.

Das Insektizid Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) darf danach über die bestehende Zulassung hinaus gegen die Apfelblutlaus (Eriosoma lanigerum) sowie gegen den Gemeinen Birnenblattsauger (Psylla pyri) vom 26. April bis zum 23. August 2019 angewendet werden.

Weitere Informationen zu diesen und weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


zurück nach oben