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Notfallzulassung für NeemAzal-T/S gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln

28.04.2022 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

Kartoffeln

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel NeemAzal-T/S erteilt.

Gemäß der Notfallzulassung ist der Einsatz von NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azaridachtin) für die Bekämpfung von Kartoffelkäfern an Kartoffeln im Zeitraum vom 2. Mai bis zum 29. August 2022 zulässig. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau von Kartoffeln beschränkt.

Weitere Informationen zur Notfallzulassung für NeemAzal-T/S sowie eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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