Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Closer erlassen.
Über die bestehende Zulassung hinaus ist danach der Einsatz von Closer (Wirkstoffe: Sulfoxaflor) zur Bekämpfung von Blattläusen an Salaten (LACSS) zulässig, wobei die Notfallzulassung auf die Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus beschränkt ist. Die Notfallzulassung gilt vom 3. November 2026 bis zum 2. März 2027.
Eine Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie hier.
