Für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.
Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von Blattläusen an Salaten im Gewächshaus eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 29. Januar bis zum 28. Mai 2026.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
