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Notfallzulassung für PIRIMOR G zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Möhren

14.04.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

23 05 30 Notfallzulassung Für PIRIMOR G Moehren

Für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb zur Bekämpfung von Blattläusen als Virusvektoren an Möhren im Freiland eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 15. April bis zum 12. August 2025.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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