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Notfallzulassung für PIRIMOR G zur Bekämpfung von Blattläusen an Salaten im Gewächshaus

26.09.2025 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 08 22 Notfallzulassung Für PIRIMOR G Gegen Blattläuse An Salaten Und Endivien

Für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb zur Bekämpfung von Blattläusen an Salaten im Gewächshaus eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2025 bis zum 28. Januar 2026.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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