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Notfallzulassung für PIRIMOR G zur Bekämpfung von Blattläusen an mehreren Obst- und Gemüsekulturen im Gewächshaus

23.09.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Für die Bekämpfung von Blattläusen an mehreren Obst- und Gemüsekulturen im Gewächshaus hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G erteilt.

Jeweils über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb zur Bekämpfung von Blattläusen an Aubergine (SOLME), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA), Melone (CUMME), an Stangenbohne (PHSVX) und an Gemüsepaprika (CPSAN) im Gewächshaus zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 17. September 2026 bis zum 14. Januar 2027.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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