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Notfallzulassung für PIRIMOR G zur Bekämpfung von Gierschblattläusen an Möhren

30.05.2023 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln

23 05 30 Notfallzulassung Für PIRIMOR G Moehren

Für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb an Möhren (Bund- und Waschmöhren) zur Bekämpfung von Gierschblattläusen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 23. Mai bis zum 19. September 2023.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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