Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Isonet Z erteilt.
Gemäß der Notfallzulassung darf die Verwirrungstechnik Isonet Z (Wirkstoffe: (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat + (E,Z)-3,13-Octadecadien-1-ylacetat) zur Bekämpfung von Johannisbeer-Glasflüglern (Synanthedon tipuliformis) an Johannis- und Stachelbeeren zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für Isonet Z ist vom 26. April bis 24. August 2022 gültig.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.