Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Minecto One erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid Minecto One (Wirkstoff: Cyantraniliprole) im Freiland zur Bekämpfung des Apfelblütenstechers an Äpfeln zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung für Minecto One gilt für den Zeitraum vom 25. Februar bis zum 24. Juni 2022.
Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen des BVL finden Sie hier.