Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Novodor FC im Kartoffelanbau erlassen.
Danach darf das Insektizid (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis, Stamm NB 176) über die bestehende Zulassung hinaus gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für Novodor FC ist auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt vom 30. April bis zum 27. August 2020.
Weitere Informationen zu dieser sowie allen anderen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.