Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Mildicut (Wirkstoffe: Cyazofamid, Dinatriumphosphonat) erlassen.
Gemäß der Notfallzulassung ist die Anwendung von Mildicut zur Bekämpfung von Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln im Zeitraum vom 2. August bis zum 29. November 2024 zulässig.
Eine Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.