Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Vertimec Pro erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff Abamectin zur Bekämpfung des Gemeinen Birnenblattsaugers (Psylla pyri) an Birnen eingesetzt zulässig. Die befristete Notfallzulassung ist vom 20. April bis zum 17. August 2020 gültig.
Eine detaillierte Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.