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Notfallzulassungen für Benevia gegen Kleine Kohlfliege

23.05.2018 | Rückstandsmonitoring

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Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei befristete Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Benevia (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf Benevia zwischen dem 14. Mai und dem 10. September gegen die Kleine Kohlfliege an Radieschen 2018 eingesetzt werden. Ebenfalls zur Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege ist die Anwendung des Pflanzenschutzmittels bei Wirsing und Brokkoli zwischen dem 22. Mai und dem 18. September 2018 zulässig.

Eine detaillierte Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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