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Notfallzulassungen für Finalsan und Belouka gegen Wurzelschosser an Kern- und Steinobst

19.06.2018 | Produktion | Rückstandsmonitoring

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Über die bestehende Zulassung darf Finalsan (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Bekämpfung von Wurzelschossern und Stammausschlägen in Stein- und Kernobst eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 28. September 2018.

Im gleichen Zeitraum darf auch das Pflanzenschutzmittel Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) zur Abtötung von Wurzelschossern in Steinobst zum Einsatz gebracht werden. Bei Kernobst ist eine Verwendung von Beloukha zwischen dem 5. Juni und 3. Oktober 2018 zulässig.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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