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Notfallzulassungen für Dimethofin und NeemAzal-T/S

18.07.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zwei befristete Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Dimethofin und NeemAzal-T/S erteilt.

Das Fungizid Dimethofin (Wirkstoff: Dimethomorph) darf im Zeitraum vom 5. Juli bis 1. November 2019 gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) in Blumenkohl angewendet werden.

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das biologische Insektizid NeemAtal-T/S zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern im Kartoffelanbau zum Einsatz gbracht werden. Die Notfallzulassung des Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Azadirachtin (Azadirachtin A) ist auf die Anwendung im ökologischen Kartoffelanbau beschränkt.

Weitere Details und Hintergrundinformationen zu beiden Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.


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