Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Danjiri im Kartoffelanbau erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Acetamiprid zwischen dem 5. Mai und dem 1. September 2023 gegen Blattläuse als Virusvektoren an Kartoffeln angewendet werden.
Detaillierte Informationen zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.