Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) befristete Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Vertimec Pro, ABC V14 und Para Sommer erlassen.
Der Einsatz des Insektizids Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) ist über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung des Birnenblattsaugers (Cacopsyllapyri) an Birnen zulässig. Die befristete Notfallzulassung für Vertimec Pro ist vom 2. Mai bis zum 28. August 2022 gültig.
Für den identischen Zeitraum hat das BVL auch eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Para Sommer erteilt. Hiernach darf Para Sommer (Wirkstoff: Paraffiniöl) über die bestehende Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren an Pflanzkartoffeln zum Einsatz gebracht werden.
Zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Cydia pomonella L.) in Kernobst können ökologische wirtschaftende Betriebe mit nachgewiesenen Resistenzproblemen auf das Pflanzenschutzmittel ABC V14 (Wirkstoff: Cydia pomonela Granulovirus Isolat V14) zurückgreifen. Die betreffende Notfallzulassung ABC V14 gilt für den Zeitraum vom 10. Mai bis zum 6. September 2022.
Weitere Informationen und Hintergründe zu diesen und allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.