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17. Novellierung des Arzneimittelgesetzes – QS passt Service-Angebot für Landwirte an

26.11.2021 | Kontrollen und Laboranalysen | Tierhaltung/Transport | Antibiotika | Tiergesundheit

QS ICON MONITORING

Am 1. November trat die 17. novellierte Fassung des Arzneimittelgesetzes in Kraft. In diesem Zuge passt QS das Antibiotikamonitoring an, damit QS-Tierhalter auch zukünftig ihrer gesetzlichen Meldepflicht über die QS-Antibiotikadatenbank nachkommen können. Landwirte, die QS mit der Meldung von Daten an die HIT-Datenbank beauftragen, können weiterhin über QS alle erforderlichen Daten übertragen lassen.

Mit der 17. Novelle des Arzneimittelgesetzes muss nun das exakte Anwendungs- oder Abgabedatum in der staatlichen HIT-Datenbank angegeben werden, so wie es im Arzneimittelanwendungs- und -abgabebeleg genannt ist. Tierhalter, die QS zur Übertragung der Arzneimittelbelege von der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-TAM-Datenbank berechtigt haben, erfüllen diese Anforderung bereits – hier müssen diese Tierhalter nicht mehr aktiv werden.

Eine weitere Anpassung der gesetzlichen Regelungen ist die Nullmeldung an die HIT-Datenbank: Die meldepflichtigen Tierhalter müssen der staatlichen Datenbank künftig auch mitteilen, wenn sie in einem Kalenderhalbjahr keine Antibiotika angewendet haben. Die Nullmeldung für das erste Halbjahr erfolgt spätestens am 14. Juli eines Jahres und für das zweite Halbjahr spätestens am 14. Januar des darauffolgenden Jahres.

Derzeit klärt QS die technische Umsetzbarkeit der Übertragung von Nullmeldungen aus der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank. Ziel ist es, auch hier einen doppelten Meldeaufwand für die Tierhalter zu vermeiden. Außerdem prüft QS die Möglichkeit für Geflügelhalter, zusätzlich zu den herdenbasierten Nullmeldungen auch Nullmeldungen auf Halbjahresbasis in der QS-Antibiotikadatenbank zu generieren, um diese auf Wunsch des Tierhalters an die HIT-Datenbank zu übertragen.

Service für QS-Betriebe: Jeder Tierhalter im QS-Antibiotikamonitoring kann QS dazu ermächtigen, Daten automatisch in die staatliche Antibiotikadatenbank zu übertragen. Dies reduziert den Aufwand für Tierhalter ganz entscheidend, weil sie anstelle eigener Eintragungen die Arzneimittelbelege ihres Tierarztes aus der QS-Antibiotikadatenbank nutzen können.


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