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Novodor FC – Widerruf der Zulassung zum 30. April 2019

23.04.2019 | Produktion | Rückstandsmonitoring

Notfallzulassungen-BVL-1

Am 30. April 2019 endet die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 (TM14-1). Mit Novodor FC (Zulassungsnummer 033972-00) besitzt in Deutschland aktuell nur ein einziges Pflanzenschutzmittel eine Zulassung, das diesen Wirkstoff enthält. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft diese Zulassung mit Wirkung zum 30. April 2019.

Da der Widerruf für Novodor FC auf Antrag des Zulassungsinhabers erfolgt, gilt für das Insektizid gemäß des Pflanzenschutzgesetzes eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2020. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 endet die EU-Genehmigung für Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 (TM14-1) als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln am 30. April 2019 durch Zeitablauf. Ein Antrag auf Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung wurde nicht gestellt.


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