Im Zuge der Revision 2018 wurden die QS-Leitfäden aus dem Bereich Obst, Gemüse, Kartoffeln redaktionell und inhaltlich überarbeitet und an die Praxis sowie an gesetzliche Vorgaben angepasst. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Ab sofort zwei Leitfäden für Großhandel und Logistik
Für mehr Transparenz und Übersichtlichkeit wurde der Leitfaden Großhandel/Logistik in zwei separate Leitfäden getrennt – einen für Großhändler (inkl. eigener Logistik) und einen für reine Logistikunternehmen.
Regelmäßig beauftragte Logistikunternehmen, die Transporte zwischen QS-Systempartnern der Stufen Großhandel und/oder Bearbeitung/Verarbeitung übernehmen, müssen seit dem 1 Januar 2018 in der QS-Datenbank für die Produktionsart Logistik zugelassen sein, sofern QS-Ware transportiert wird. Bisher war eine Zulassung unabhängig vom Transport von QS-Ware verpflichtend. Die Zulassung kann nach wie vor mittels QS Logistik- oder IFS Logistik-Zertifikat erfolgen.
Zudem wurde der Geltungsbereich des neuen Leitfadens Logistik erweitert. Neben dem Transport und den Umschlaglagern wurde die Langzeitlagerung mit aufgenommen. Dadurch können sich auch reine Lagerdienstleister nach dem Leitfaden Logistik zertifizieren lassen.
Konservenherstellung im Leitfaden Be- und Verarbeitung
Die bisher im Leitfaden Bearbeitung/Verarbeitung Obst, Gemüse, Kartoffeln beschriebenen Prozesse (Bearbeiten, Frosten, Erhitzen, Sprossenproduktion) wurden um die Konservenherstellung erweitert. Um die Handhabung des Leitfadens im täglichen Gebrauch zu verbessern und die Vorbereitung und Durchführung der Audits zu vereinfachen, werden die einzelnen Prozesse zudem schärfer voneinander abgegrenzt.
Online-Handel jetzt im Leitfaden LEH
Der Leitfaden Lebensmitteleinzelhandel Obst, Gemüse, Kartoffeln wurde mit der Revision 2018 um ein Kapitel für den Online-Handel erweitert und den Händlern somit die Qualitätssicherung auf Basis der Teilnahme am QS-System ermöglicht.
Leitfäden QS-GAP und QS Erzeugung wurden gemäß Düngeordnung angepasst
Am 2. Juni 2017 trat die novellierte Düngeverordnung in Kraft. Das Kapitel Düngung
der Leitfäden QS-GAP und sowie Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln wurde entsprechend der neuen Verordnung angepasst. Hierbei wurden Obergrenzen verschiedener Stoffklassen sowie weitere Inhalte an die neugestaltete Düngeverordnung angeglichen. Die Arbeitshilfen - zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung - wurden ebenfalls auf die neuen Inhalte der Leitfäden abgestimmt.
Detaillierte Angaben zu allen Änderungen der Revision 2018 finden Sie in den Revisionsinformationen im Dokumentencenter. Dort finden Sie auch alle ab 2017 gültigen Leitfäden, Arbeitshilfen und Checklisten.