Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zwei Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Funguran Progress (Wirkstoff: Kupferhydroxid) und Cuprozin progress (Wirkstoff: Kupferhydroxin) erteilt.
Über die bestehende Zulassung hinaus ist die Anwendung von Funguran Progress im ökologischen Anbau an Kartoffeln gegen Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) zulässig. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 17. Juli bis zum 13. November 2024.
Ebenfalls gegen Kraut- und Knollenfäule an Kartoffeln (ökologischer Anbau) und über die bestehende Zulassung hinaus hat das BVL eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Cuprozin progress im Freiland erteilt. Die Notfallzulassung für Cuprozin progress besitzt eine Gültigkeit vom 17. Juli bis zum 13. November 2024.
Eine Übersicht zu allen aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.