Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für NeemAzal-T/S (Wirkstoff: Azaridachtin, Azaridachtin A) erteilt.
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus darf das Pflanzenschutzmittel gegen Kartoffelkäfer an Kartoffeln im Zeitraum vom 18. Mai bis zum 14. September 2021 eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den ökologischen Kartoffelanbau.
Weitere Informationen zur befristeten Notfallzulassung von NeemAzal-T/S sowie eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.