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Pflanzenschutz - BVL erteilt mehrere Notfallzulassungen für Pirimor G und weitere Notfallzulassung für Movento SC 100

18.05.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Auf der Grundlage von Artikel 53 der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Pirimor G und sowie eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 erteilt.

Gemäß der beiden Notfallzulassungen für Pirimor G (Wirkstoff: Pirimicarb) ist zum einen über die bestehende Zulassung hinaus der Einsatz dieses Pflanzenschutzmittels zur Bekämpfung von Blattläusen an Salaten (LACSS*), Endivien (CICEN), an Spinat und verwandten Arten (NNNSA*) sowie an Blumenkohle (NNNKL*) jeweils im Freiland und im Zeitraum vom 11. Mai bis zum 7. September 2026 zulässig.

Ferner und ebenfalls über die bestehende Zulassung hinaus darf Pirimor G ebenfalls gegen Blattläuse an Aubergine (SOLME), Tomate (LYPES), Gurke (CUMSA), Melone (CUMME), Stangenbohne (PHSVX) und Gemüsepaprika (CPSAN) zum Einsatz kommen. Diese Notfallzulassung ist auf die Anwendung im Gewächshaus beschränkt und gilt für den Zeitraum vom 5. März bis zum 2. Juli 2026.

Daneben hat das BVL eine weitere Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 (Wirkstoff: Spirotetramat) veröffentlicht. Hiernach darf dieses Pflanzenschutzmittel gegen Schildlaus-Arten an Stachelbeere (RIBUC), Heidelbeere (VACMY), Rote Johannisbeere (RIBRU), Schwarze Johannisbeere (RIBNI), Weiße Johannisbeere (RIBRW), Schwarzer Holunder (SAMNI), Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) (RUBID) und Brombeere (RUBFR) im Freiland und Gewächshaus zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung für Movento SC 100 ist auf den Zeitraum vom 8. Mai bis 4. September 2026 beschränkt.

Eine Übersicht zu allen aktuell gültigen Notfallzulassungen finden Sie hier.


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