Auf der Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weitere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G erlassen.
Gemäß dieser Notfallzulassungen ist der Einsatz von PIRIMOR G (Wirkstoff: Pirimicarb) jeweils im Freiland für die Bekämpfung von Blattläusen an Salaten (LACSS), Endivien (CICEN), Spinat und verwandten Arten (NNNSA) sowie an Blumenkohlen (NNNKL) erlaubt. Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 22. September 2026 bis zum 19. Januar 2027.
Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
