Am 23. April 2026 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Chanon für die Anwendung in Speiserüben eingeschränkt. Dies teilte das BVL über eine am 7. Mai 2026 veröffentlichte Fachmeldung mit.
Bedingt durch die Einschränkung der Zulassung ist damit die Anwendung an den nachfolgenden Kulturen (siehe Tabelle) nicht mehr zulässig.
| Anwendungsnummer | Schadorganisamus | Kultur (Alt) | Kultur (Neu) |
| 00A472-00/02-002 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Pastinak, Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) | Pastinak, Wurzelpetersilie |
| 00A472-00/02-003 | Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter | Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe,Mairübe etc.) | Wurzelpetersilie |
Von der Einschränkung der Zulassung sind daneben auch die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels betroffen.
