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Pflanzenschutzmittel Chanon – Einschränkung der Zulassung für Anwendung in Speiserüben

08.05.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Am 23. April 2026 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Chanon für die Anwendung in Speiserüben eingeschränkt. Dies teilte das BVL über eine am 7. Mai 2026 veröffentlichte Fachmeldung mit.

Bedingt durch die Einschränkung der Zulassung ist damit die Anwendung an den nachfolgenden Kulturen (siehe Tabelle) nicht mehr zulässig.


Anwendungsnummer Schadorganisamus Kultur (Alt) Kultur (Neu)
00A472-00/02-002 Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Pastinak, Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) Pastinak, Wurzelpetersilie
00A472-00/02-003 Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter Wurzelpetersilie, Speiserüben (Stoppelrübe,Mairübe etc.) Wurzelpetersilie

Von der Einschränkung der Zulassung sind daneben auch die entsprechenden Anwendungen der zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels betroffen.


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