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Pflanzenschutzmittel FLAZOR - BVL widerruft Genehmigung für den Parallelhandel

12.07.2024 | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

BVL Teaser NEU

Mit Wirkung zum 20. Juni 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Genehmigung für das Parallelhandelsmittel FLAZOR (GP-Nr. 006899-00/006) von Amts wegen widerrufen. Dies teilte das BVL in einer veröffentlichten Fachmeldung mit.

Grund für den Widerruf ist ein vorliegender Missbrauch der Genehmigung für das Pflanzenschutzmittel durch den Inverkehrbringer. Der Widerruf gilt nur für das Pflanzenschutzmittel mit der angegebenen GP-Nummer, welches mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkehrsfähig ist und nicht mehr angewendet werden darf. In Bezug auf den Widerruf wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, wodurch ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.

Eine Übersicht zu allen derzeit widerrufenen und ruhenden Zulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.


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