In einer Fachmeldung vom 30. Juni 2022 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Teilwiderruf für die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC (Wirkstoff Bifenazat; Zulassungsnummer: 006823-00) veröffentlicht. Danach ist die Anwendung von Floramite 240 SC ab dem 1. Juli 2022 für genießbaren Kulturen nicht mehr zulässig.
Nach Angaben des BVL bleiben die Anwendungen von Floramite 240 SC im Zierpflanzenbau von der Entscheidung unberührt.
Der Teilwiderruf liegt in einer Regelung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 begründet, welche besagt, dass Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Bifenazat nur noch für den Einsatz in nicht genießbaren Kulturen in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zugelassen werden dürfen.
Die Fachmeldung zum Teilwideruf von Floramite 240 SC finden Sie hier.