Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 17. Mai 2024 die Anordnung des Ruhens der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Malvin WG (Wirkstoff: Captan) für die Zukunft aufgehoben. Dies teilte die Behörde in einer am 21. Mai 2024 veröffentlichten Fachmeldung mit. Aus aktuellem Anlass veröffentlichte das BVL am 17. Februar 2025 eine weitere Fachmeldung, in welcher noch einmal explizit darauf hingewiesen wird, dass nur Chargen des Pflanzenschutzmittels mit einem Herstellungsdatum ab dem 17. Mai 2024 der Zulassung entsprechen und verkehrsfähig sind.
Gleiches gilt nach BVL-Angaben für die Vertriebserweiterung Orthocid (Zulassungsnummer 005177-60) sowie für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
In Bezug auf das Pflanzenschutzmittel Malvin WG wurde eine stoffliche Abweichung festgestellt, die nicht von der Zulassung gedeckt ist. Für alle Chargen, die vor dem 17. Mai 2024 hergestellt wurden, ist somit der Handel und die Anwendung des Pflanzenschutzmittels weiterhin nicht zulässig.