Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung bis zum 15. Dezember 2026 die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat verlängert. Über die Verlängerung informierte das BVL über ein am 27. November 2024 veröffentlichte Fachmeldung.
Im Zuge der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2660 wurde im Vorfeld die Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat erneuert und eine Genehmigung für den Wirkstoff bis zum 15. Dezember 2033 erteilt.
Die zulassungsinhabenden Firmen hatten ab dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung drei Monate Zeit, einen Antrag auf Verlängerung der Zulassung zu stellen. Nach Angaben des BVL verzögert sich aktuell die Bearbeitung der Anträge auf Erneuerung der Zulassungen mit dem Wirkstoff Glyphosat aufgrund der Erarbeitung sogenannter Kategorie 4 Studien, deren Bewertung erst nach Vorlage dieser Studien erfolgen soll. Aus diesem Grund ist in diesen Fällen eine Verlängerung der bestehenden Zulassungen notwendig.
Für bereits bestehende Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat, für die ein Verlängerungsantrag eingereicht wurde, legt das BVL den 15. Dezember 2026 als neues Ende der Zulassung fest. Rechtsgrundlage hierfür bildet der Artikel 43 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.