Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087 müssen EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Mancozeb enthalten, spätestens bis zum 4. Juli 2021 widerrufen. Dahingehend hat auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sämtliche noch bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff bis zum 4. Juli 2021 widerrufen.
Betroffen von dem Widerruf sind die nachfolgenden Pflanzenschutzmittel:
- REVUS MZ (Zulassungsnr.: 006690-00)
- Dithane Vino WG (Zulassungsnr.: 007018-00)
- Manfil 80 WP ((Zulassungsnr.: 007019-00)
- AREVA MZ ((Zulassungsnr.: 007162-00)
- TRIDEX DG RAINCOAT ((Zulassungsnr.: 024350-00)
- Manzate (: 024350-60)
- Ridomil Gold MZ (Zulassungsnr.: 024412-00)
- Fantic M WG (Zulassungsnr.: 025872-00)
- Shaktis (Zulassungsnr.: 026417-00)
- Moonlight (Zulassungsnr.: 026417-60)
- Dithane NeoTec (Zulassungsnr.: 033924-00)
- Avtar 75 NT (Zulassungsnr.: 033924-66)
Das BVL wird Informationen zu etwaigen Abverkaufs- und Aufbrauchfristen rechtzeitig in Form einer separaten Fachmeldung veröffentlichen. Nach Angaben des BVL endet eine etwaige Aufbrauchfrist spätestens am 4. Januar 2022. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Darüber hinaus endet die Zulassung von 17 weiteren Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Mancozeb ohnehin durch Zeitablauf am 31. Januar 2021, weswegen für diese Mittel kein Widerruf notwendig ist.