Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mehrere Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Movento SC 100 erlassen.
Hiernach ist die Anwendung des Insektizids (Wirkstoff Spirotetramat) für die Bekämpfung der nachfolgend genannten Schädlinge für die aufgeführten Gemüsekulturen jeweils im Zeitraum vom 12. September 2026 bis zum 9. Januar 2027 zulässig:
- gegen Blattläuse an Salat-Arten (NNNSS*), frische Kräuter (NNNKF*) ausgenommen Borretsch im Freiland
- gegen Blattläuse an Spinat und verwandte Arten (NNNSA*) im Freiland
- gegen Möhrenwurzellaus (Pemphigusphenax) an Möhre (DAUCA) im Freiland
- gegen Blattläuse an Bleichsellerie (APUGD) im Freiland
- gegen Blattläuse an Wurzel- und Knollengemüse (NNNVW*), Blatt- und Stielgemüse (NNNVL*), Hülsengemüse (NNNLG*) im Freiland
- gegen Blattläuse, Weiße Fliegen an Blattkohle (NNNKB*), Blumenkohle (NNNKL*) im Freiland
- gegen Blattläuse, Thrips spp. an Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) (NNNKK*) im Freiland
- gegen Blattläuse, Weiße Fliegen, Thrips spp. an Kohlrabi (BRSOG) im Freiland
Weitere Informationen zur Notfallzulassung von Movento SC 100 sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf derInternetseite des BVL.
