Am 27. September 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels NEU 1165 M (Zul.-Nr.: 025956-00, Wirkstoff Eisen-III-phosphat) für mehrere berufliche Anwendungen widerrufen. Über den Widerruf, der auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma erfolgte, informierte das BVL in einer am 16. Oktober 2024 veröffentlichte Fachmeldung.
Anwendungsnummer/Schadorganismus/Kultur:
· 025956-00/00-007, 025956-00/00-008 / Nacktschnecken / Gemüsekulturen
· 025956-00/00-009, 025956-00/00-010 / Nacktschnecken / Zierpflanzen
· 025956-00/00-011,025956-00/00-012 / Nacktschnecken / Obstkulturen
· 025956-00/00-013 / Nacktschnecken / Ackerbaukulturen
Sämtliche weiteren Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Zusätzlich gilt der Teilwiderruf auch für die entsprechenden Anwendungen der Vertriebserweiterung Ferramol Schneckenkorn (Zul.-Nr.: 025956-60.)