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Pflanzenschutzmittel NEU 1165 M - Teilwiderruf der Zulassung

17.10.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 10 17 Teilwiderruf Zulassung BVL

Am 27. September 2024 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung des Pflanzenschutzmittels NEU 1165 M (Zul.-Nr.: 025956-00, Wirkstoff Eisen-III-phosphat) für mehrere berufliche Anwendungen widerrufen. Über den Widerruf, der auf Antrag der zulassungsinhabenden Firma erfolgte, informierte das BVL in einer am 16. Oktober 2024 veröffentlichte Fachmeldung.


Anwendungsnummer/Schadorganismus/Kultur:

· 025956-00/00-007, 025956-00/00-008 / Nacktschnecken / Gemüsekulturen

· 025956-00/00-009, 025956-00/00-010 / Nacktschnecken / Zierpflanzen

· 025956-00/00-011,025956-00/00-012 / Nacktschnecken / Obstkulturen

· 025956-00/00-013 / Nacktschnecken / Ackerbaukulturen

 

Sämtliche weiteren Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt. Zusätzlich gilt der Teilwiderruf auch für die entsprechenden Anwendungen der Vertriebserweiterung Ferramol Schneckenkorn (Zul.-Nr.: 025956-60.)


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