Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Herbizid Proman (Wirkstoff: Metobromuron) erteilt.
Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und über die bestehende Zulassung hinaus ist die Anwendung des Pflanzenschutzmittels Proman gegen Franzosenkraut-Arten, Vogel-Sternmiere, Einjähriges Rispengras an Spargel (ASPOF) im Freiland zwischen dem 1. Juli und dem 28. Oktober 2026 zulässig.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.
