Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ridomil Gold R (Wirkstoffe: Kupferoxychlorid + Metalaxyl-M) erteilt.
Die Notfallzulassung gilt für Ridomil Gold R für die Anwendung gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Speisezwiebeln im Freiland und ist beschränkt auf den Zeitraum vom 15. April bis zum 12. August 2025.
Weitere Details zur Notfallzulassung von Ridomil Gold R sowie eine Übersicht aller derzeit geltenden Notfallzulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.