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Pflanzenschutzmittel SIVANTO prime – Weitere neue Notfallzulassungen

09.06.2026 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

26 01 09 Notfallzulassung Sivanto Prime

Jeweils über die bestehende Zulassung hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hinaus weitere Notfallzulassungen für das Insektizid Sivanto prime erteilt.

Gemäß der auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erteilten Notfallzulassungen ist die Anwendung des Insektizids mit dem Wirkstoff Flupyradifurone für die nachfolgenden Kulturen gegen die dort genannten Schädlinge jeweils im Zeitraum vom 29. Mai bis 25. September 2026 zulässig:

  • gegen Blattläuse an Erbse (PIBSX), dicke Bohne (VICFX), Buschbohne (PHSVN), Stangenbohne (PHSVX) im Freiland
  • gegen Blattläuse, Kohlmottenschildlaus an Blumenkohle (NNNKL*) im Freiland
  • gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Möhre (DAUCA), Knollensellerie (APUGR), Wurzelpetersilie (PARCT), Pastinak (PAVSA), Kohlrübe (BRSNA), Speiserübe (BRSRR*) im Freiland
  • gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (BEAVX) im Freiland
  • gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren an Blumenkohle (NNNKL*) im Freiland
  • gegen Blattläuse an Kohlrübe (BRSNA), Speiserübe (BRSRR*) im Freiland

Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Notfallzulassungen für Sivanto prime sowie zu allen weiteren aktuellen Notfallzulassungen finden Sie auf der Internetseite des BVL.


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