Mit Wirkung zum 13. Juni 2024 widerruft das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel VERSILUS (Zul.-Nr. 008857-00/00, Wirkstoff: Benthiavalicarb). Hierüber informierte das BVL in einer am 3. Juni 2024 veröffentlichten Fachmeldung. Der Widerruf geht auf eine nicht erneuerte Genehmigung für den Wirkstoff Benthiavalicarb gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657zurück.
Im Zuge des Widerrufs wurde eine Abverkaufsfrist sowie eine Aufbrauchfrist bis zum 13. Dezember 2024 für das Pflanzenschutzmittel VERSILUS definiert. Beide Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2657 und aus den Regelungen aus dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit den identischen Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.