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Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoff Pymetrozin – Widerruf der Zulassung zum 30. April 2019

10.12.2018 | Produktion

BVL Pflanzenschutz

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Wirkung zum 30. April 2019 die Zulassung für alle Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pymetrozin widerrufen. Zuvor hatte die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung 2018/1501 entschieden, die EU-Genehmigung für den Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.

Betroffen von der Entscheidung sind die Pflanzenschutzmittel Plenum 50 WG (Zulassungsnummer 005223-00) und TAFARI (Zulassungsnummer: 005223-60). Im Zuge des Widerrufs gilt für sie eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2019 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Januar 2020. Der Widerruf ist mit den identischen Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels gültig Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

Eine Übersicht zu weiteren widerrufenen bzw. ruhenden Zulassungen finden Sie hier.


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