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Pflanzenschutzmittel BANJO – Klarstellung zur Anwendung bei Speisezwiebeln und Schalotten

13.08.2024 | Kontrollen und Laboranalysen | Obst, Gemüse, Kartoffeln | QS System

24 08 12 Teilwiderruf Pflanzenschutzmittel Banjo Zwiebel

Das Pflanzenschutzmittel Banjo sowie die Vertriebserweiterung Carneol sind für die Anwendung gegen Botrytis squamosa an Zwiebelgemüse zugelassen.

Auf Antrag des Zulassungsinhabers hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit Wirkung zum 17. Juli 2024 die Zulassung für das Pflanzenschutzmittel BANJO für die Anwendung gegen Botrytis squamosa an Speisezwiebeln und Schalotten (Anwendungs-Nr. 006899-00/02-001) sowie für Carneol (Zul.-Nr.: 006899-60) teilweise widerrufen. Über den Teilwiderruf informierte das BVL in einer am 9. August 2024 veröffentlichten Fachmeldung.

Die widerrufene Anwendung ist nach Angaben des BVL jedoch durch die zugelassene Anwendung in Zwiebelgemüse (Anwendungs-Nr. 006899-00/04-001), die auch Speisezwiebeln und Schalotten einschließt, abgedeckt.

Eine Übersicht zu allen derzeit ruhenden und widerrufenen Zulassungen finden Sie auf der Webseite des BVL.


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