Auf Grundlage von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) erlassen.
Gemäß der Notfallzulassung ist die Anwendung von Fonganil Gold zur Bekämpfung von Phytophthora-Wurzel/Stängelfäule für die Jungpflanzenerzeugung von Tomaten im Zeitraum vom 15. Dezember 2024 bis zum 13. April 2025 zulässig.
Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.