Welche tierschutzrechtlichen Vorgaben sind bei der Schlachtung einzuhalten, und welche Anforderungen gelten speziell für die Betäubungskontrolle und den Einsatz von Nachbetäubungssystemen? Diese und weitere Fragestellungen zur Umsetzung von Tierschutzstandards im Schlachtprozess stehen im Fokus einer Präsenzschulung der QS-Akademie im Fabruar 2025.
Die Schulung Tierschutz im Schlachtbetrieb richtig umsetzen
findet am 19. Fabruar 2025 von 9:00 bis ca. 15:30 Uhr in der QS-Geschäftsstelle in Bonn statt. Sie behandelt umfassend den Tierschutz im Schlachtprozess und beleuchtet jeden einzelnen Schritt – von der Annahme der Tiere über die Betäubung bis hin zur Entblutungskontrolle. Stefan Klune, Projektmanager und Auditor bei SGS Institut Fresenius mit langjähriger Erfahrung in der Fleischbranche, erläutert dabei die relevanten gesetzlichen Anforderungen, gibt Einblicke in das Verhalten der Tiere und erklärt ausführlich die Kriterien für die Betäubungskontrolle und die Nutzung von Nachbetäubungssystemen.
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Tierschutzbeauftragte in Schlachtunternehmen sowie an Unternehmer und Mitarbeiter von Schlachtbetrieben für die Tierarten Rind und Schwein. Auch Auditoren können von der Schulung profitieren.
Hinweis: Diese Schulung erfüllt die im QS-System vorgeschriebene Fortbildungspflicht für Tierschutzbeauftragte.
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