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Prozesskontrollen für Tierarten außerhalb des QS-Systems: Leitfaden jetzt online verfügbar

08.07.2026 | Schlachtung/Zerlegung | QS System

Leitfaden Prozesskontrolle Zuschnitt

Seit diesem Monat steht der neue QS-Leitfaden Prozesskontrollen für Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe auf der QS-Webseite zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können ihn nutzen, wenn sie Prozesskontrollen für Tierarten durchführen lassen möchten, die bislang nicht im Geltungsbereich des QS-Systems liegen. Derzeit betrifft dies zunächst die Tierart Gänse.

Der Leitfaden beschreibt die Anforderungen an entsprechende Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben. Im Mittelpunkt stehen der Nachweis von Prozess- und Hygienekriterien sowie die Einhaltung von Tierschutzanforderungen auf Basis der etablierten QS-Leitfäden.

Diese Prozesskontrollen sind klar von der stufenübergreifenden QS-Wertschöpfungskette abgegrenzt. Eine Kennzeichnung oder Bewerbung der so erzeugten Ware als QS-Ware ist daher ausgeschlossen.

Unternehmen, die das Angebot nutzen möchten, registrieren sich in in der QS-Datenbank unter der Stufe Prozesskontrolle und melden ihre Standorte unter der eigenen Produktionsart für Prozesskontrollen an. Die Teilnahme erfolgt nach der QS-Prüfsystematik, dem QS-Systemhandbuch sowie der geltenden Sanktionsverfahrensordnung.

Den Leitfaden sowie weitere Unterlagen zu den Prozesskontrollen finden Sie hier.


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