Seit diesem Monat steht der neue QS-Leitfaden Prozesskontrollen für Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe auf der QS-Webseite zur Verfügung. Interessierte Unternehmen können ihn nutzen, wenn sie Prozesskontrollen für Tierarten durchführen lassen möchten, die bislang nicht im Geltungsbereich des QS-Systems liegen. Derzeit betrifft dies zunächst die Tierart Gänse.
Der Leitfaden beschreibt die Anforderungen an entsprechende Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben. Im Mittelpunkt stehen der Nachweis von Prozess- und Hygienekriterien sowie die Einhaltung von Tierschutzanforderungen auf Basis der etablierten QS-Leitfäden.
Diese Prozesskontrollen sind klar von der stufenübergreifenden QS-Wertschöpfungskette abgegrenzt. Eine Kennzeichnung oder Bewerbung der so erzeugten Ware als QS-Ware ist daher ausgeschlossen.
Unternehmen, die das Angebot nutzen möchten, registrieren sich in in der QS-Datenbank unter der Stufe Prozesskontrolle und melden ihre Standorte unter der eigenen Produktionsart für Prozesskontrollen an. Die Teilnahme erfolgt nach der QS-Prüfsystematik, dem QS-Systemhandbuch sowie der geltenden Sanktionsverfahrensordnung.
Den Leitfaden sowie weitere Unterlagen zu den Prozesskontrollen finden Sie hier.
