Bedingt durch die geplante EU- Richtlinie gegen sogenannte Green Claims (u. a. falsche Nachhaltigkeits-Versprechen, irreführende Öko-Werbung, Fake-Siegel) dürfen künftig die ökologischen Vorzüge eines Produkts nur noch dann beworben werden, wenn diese eindeutig belegt werden können. Wie sich hier die genaue Rechtslage darstellt bzw. was es für Unternehmen vor dem Hintergrund der kommenden EU-Verordnung zu beachten gibt, erläutert die QS-Akademie in einem neuen Live-Online-Seminar zum Thema.
Das Seminar Green Claims: Nachhaltigkeit von Lebensmitteln sicher kommunizieren
, das am 19.09.2023 (11:00 bis ca. 13:00 Uhr) stattfindet, richtet sich an Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft sowie der Futtermittelwirtschaft. Unser Referent Prof. Dr. Clemens Comans (promovierter Rechtswissenschaftler, Rechtsanwalt im Lebens- und Futtermittelbereich) gibt den Teilnehmern neben einem Überblick über die aktuelle Rechtlage, praxisgerechte Tipps zur Vermeidung von Irreführung bei Green Claims und erklärt, welche Dos und Don‘t künftig bei der Konzeption und Umsetzung von Werbe- und Marketingmaßnahmen relevant sind.
Detaillierte Informationen zum Live-Online-Seminar Green Claims: Nachhaltigkeit von Lebensmitteln sicher kommunizieren
und zur Anmeldung finden Sie hier.