Voraussetzung für die Ermittlung des Therapieindex im QS-Antibiotikamonitoring ist, dass entweder Behandlungsbelege oder sogenannte Nullmeldungen
in der Antibiotikadatenbank vorliegen. Eine Nullmeldung ist dann einzugeben, wenn gar keine Antibiotika abgegeben wurden.
Ab dem Meldezeitraum 2019 ändert sich die Erfassung von Nullmeldungen in der QS-Antibiotikadatenbank: Statt der bisher quartalsweisen Erfassung der Nullmeldungen, müssen diese ab 2019 nur noch einmal pro Halbjahr erfasst werden. Durch diese Umstellung wird der Arbeitsaufwand für die Systempartner deutlich reduziert. Die neuen Stichtage sind ab sofort der 1. Juli (Zusammenfassung 1. und 2. Quartal) sowie der 1. Januar (Zusammenfassung 3. und 4. Quartal).
Die Erfassung der Nullmeldungen für das 1. Halbjahr 2019 wird ab dem 1. Juli 2019 möglich sein und kann wie gewohnt über die QS-Antibiotikadatenbank vorgenommen werden. Eine quartalsweise Meldung und damit eine Nullmeldung für das 1. Quartal 2019 (1. Januar bis 30. März) ist nicht mehr möglich.