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QS-Antibiotikamonitoring Rind: Was Sie jetzt wissen müssen

12.01.2023 | Tierhaltung/Transport | Tierärzte | Tiergesundheit

22 07 XX QS Antibiotikamonitoring   4. Statusbericht Beschreibt Trend Der Letzten 10 Jahre

Seit dem 1. Januar 2023 nehmen auch alle Mastrinder haltende Betriebe im QS-System verbindlich am QS-Antibiotikamonitoring teil. Für den Tierhalter ist die Beteiligung und Mithilfe der Tierärzte beim QS-Antibiotikamonitoring wichtig und notwendig. Denn die Tierärzte übertragen als Fachexperten die Daten aus den Anwendungs- und Abgabebelege in die QS-Antibiotikadatenbank und stellen damit die notwendige Datenbasis – auf Wunsch auch für die direkte Weiterleitung an die HIT-TAM-Datenbankbereit. Hierbei gilt es folgendes zu beachten:

  • Wer ist angesprochen?

Am QS-Antibiotikamonitoring nehmen derzeit teil: Mastrinderhalter (neu seit 01.01.2023), Mastkälberhalter und Rinderhalter, die an der ITW Rind teilnehmen. Betriebe mit einer kombinierten Produktionsart, wie z.B. Rindermast und Milchviehhaltung, müssen bei QS nur mit den drei oben genannten Tiergruppen (Mastrinder, Mastkälber oder ITW-Rind) am Antibiotikamonitoring teilnehmen. Die anderen Tiergruppen, wie z.B. QS-Milchviehhaltung, können aber freiwillig gemeldet werden.

  • Was macht der Tierhalter?

Mastrinderhalter, die in diesem Jahr neu am Antibiotikamonitoring teilnehmen, melden ihrem Bündler die Anzahl der belegten Tierplätze und die Tierarztpraxis. Der Bündler sorgt für die Eingabe in der QS-Datenbank.

  • Was macht der Tierarzt?

Ausschließlich Tierärzte dürfen die Anwendungs- und Abgabebelege für das QS-Antibiotikamonitoring in der Datenbank VetProof melden. Hierfür lassen sie sich jetzt einmalig in der Datenbank registrieren, wenn sie nicht ohnehin schon auf VetProof registriert sind.

Weitere Fragen rund um die Eingabe der Daten in der QS-Antibiotikadatenbank sowie die staatlichen Antibiotikadatenbank HIT-TAM finden Sie hier.


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