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QS-Auditindices zur behördlichen Risikoeinstufung: Zahlen bestätigen das Interesse

22.12.2021 | Tierhaltung/Transport | Tierärzte

Seit Anfang 2020 können Veterinärämter für die zielgerichtete Durchführung risikoorientierter Kontrollen auf die QS-Auditindices zurückgreifen. Die bisherigen Zahlen bestätigen das Interesse: Mittlerweile sind bundesweit rund 70 Veterinärämter registriert oder haben die Registrierung angefragt, um die QS-Auditergebnisse für die behördliche Risikoeinstufung zu nutzen.

Voraussetzung hierfür ist die Einwilligung des jeweiligen Tierhalters und die Registrierung des Veterinäramtes in der QS-Datenbank. Erst nach Vorlage der Einwilligung durch den Landwirt und schriftlicher Vereinbarung mit QS zum Datenschutz und zur Datennutzung können Veterinärämter freigeschaltet werden. Die bei den QS-Audits erhobenen Indices können den Veterinärämtern eine Hilfe bei der vergleichenden Einstufung der Betriebe zu den Kriterien Biosicherheit und Tierhaltung bieten. Für Tierhalter stellt die Freischaltung der Auditindices eine einfache Möglichkeit dar, ihre Leistungen gegenüber dem Veterinäramt zu dokumentieren. Tierhalter, die diesen Vorteil für sich nutzen möchten, sollten sich beim ihrem zuständigen Veterinäramt erkundigen, ob dieses bereits in der QS-Datenbank registriert und freigeschaltet ist.


News   Grafik QS Auditindices Zur Behördlichen Risikoeinstufung   Registierte VetÄmter
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Über die Erfahrungen, den Nutzen und die weiteren Chancen einer transparenten Zusammenarbeit von amtlicher und privatwirtschaftlicher Seite sprach QS mit Dr. Groeneveld im Amtstierärztlichen Dienst, der Zeitschrift des Bundesverbandes beamteter Tierärzte. Das Interview finden Sie hier.


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