Mit der Einführung des Zusatzmoduls QS-Sojaplus für die Futtermittelbranche ergeben sich vereinzelt Rückfragen, die das QS-System nicht unbeantwortet lassen möchte. Daher gibt es auf der QS-Website einen eigenen Bereich zum Zusatzmodul mit den wichtigsten Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Beispielsweise geht es um die Kennzeichnung sojahaltiger Ware innerhalb des QS-Systems.
Die Antwort: Unternehmen, die nach dem Zusatzmodul QS-Sojaplus zertifiziert sind, müssen die sojahaltige Ware mit QS-Sojaplus kennzeichnen. Sofern ein Unternehmen nach einem anerkannten Standard gemäß Anlage 4.3 Anerkannte Systeme zum Zusatzmodul QS-Sojaplus für Futtermittelhandel und -herstellung zertifiziert ist, gelten in Bezug auf die Kennzeichnung die Regelungen des jeweiligen anerkannten Standards. Die Bezeichnung QS-Sojaplus
ersetzt nicht die Bezeichnung QS-Ware
. Hierzu wurde die Erläuterung zur Kennzeichnung von Futtermitteln als QS-Ware entsprechend angepasst.
Eine Übersicht aller FAQs finden Sie hier.