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QS-Sojaplus – Umgang mit bereits kontraktierter Ware

07.12.2023 | Tierhaltung/Transport | Futtermittelwirtschaft | QS System

Teaser FAQ QS SojaPlus

Ab dem 1. Januar 2024 sind QS-zertifizierte Unternehmen der Futtermittelwirtschaft dazu verpflichtet, ausschließlich sojahaltige Futtermittel zu vertreiben, die dem Zusatzmodul QS-Sojaplus entsprechen.

Häufig gestellte Fragen zum Modul und dessen Umsetzung hat QS für betroffene Systempartner auf der Unternehmenswebsite zusammengefasst.

Unter anderem finden Sie dort die Antwort auf die Frage, was Futtermittelunternehmen tun müssen, wenn sie bereits Kontrakte für 2024 über nichtzertifizierte Ware geschlossen haben.

Die Antwort: Die Ware kann bezogen werden. Sollte die Ware nicht nachhaltig zertifiziert sein, besteht für die Futtermittelunternehmen die Möglichkeit, die noch nicht nachhaltig zertifizierte Ware über den Kauf von Credits (Book & Claim) auszugleichen.

 

Eine Übersicht aller FAQs finden Sie hier.


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