Für das Pflanzenschutzmittel Quassiaextrakt MD hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.
Hiernach darf Quassiaextrakt MD (Wirkstoff: Trockenextrakt (MD) aus Quassia amara) zur Bekämpfung von Sägewespen an Kern- und Steinobst zur Anwendung kommen. Die Notfallzulassung ist auf den Einsatz im ökologischen Anbau beschränkt und gilt vom 5. April bis zum 2. August 2022.
Alle aktuell geltenden Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Webseite des BVL.